Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Traditionsvereins Altenburger Prinzenraub e.V.
Vorstellungen im Rahmen des Altenburger Prinzenraub-Spektakels

I. Geltung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter sowie Personen ohne geschlechtsspezifische Zuordnung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Traditionsverein Altenburger Prinzenraub e.V. (nachstehend auch „Traditionsverein“ genannt) und ihren Besuchern für die vom Traditionsverein betriebene Freiluftspielstätte im Agnesgarten des Residenzschlosses Altenburg. Sie sind insbesondere Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten für den Besuch der Freiluftspielstätte.

II. Eintrittspreise/Ermäßigungen

Für die Vorstellungen gelten die für das jeweilige Jahr ausgeschriebenen Eintrittspreise. Diese sind den aktuellen Veröffentlichungen zu entnehmen.

Ermäßigungen werden für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gewährt. Für Kinder bis 4 Jahre ist der Eintritt frei, jedoch ohne Sitzplatzanspruch. Begleitern von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im amtlichen Schwerbehindertenausweis wird eine Freikarte gewährt. Diese ist jedoch nur in Verbindung mit der Karte des Schwerbehinderten gültig.

Programmhefte und andere zusätzliche Leistungen sind im Eintrittspreis nicht enthalten.

III. Karten/Kartenverkauf/Abendkasse

Der Vorverkauf beginnt jeweils am 1. Juni d.J. Der Traditionsverein hat als Solche ausgewiesene Vertragspartner zum Verkauf von Eintrittskarten ermächtigt. Derartige Kartenverkäufe unterliegen zusätzlich den AGB des jeweiligen Vertragspartners, wobei im Falle des Widerspruchs die AGB des Traditionsvereins vorrangig gelten. Der Traditionsverein haftet nicht für Leistungen und Preise der Vertragspartner. Autorisierte Vorverkaufsstellen sind:

Tourismusverband Altenburger Land e.V.
Markt 10
04600 Altenburg
Tel.: 03447 / 89 66 89

Altenburger Tourismus GmbH
Markt 17
04600 Altenburg
Tel.:  03447 / 51 13 40

Der Vorverkauf läuft ausschließlich über o.g. Vorverkaufsstellen.

Die Abendkasse öffnet jeweils an den Vorstellungstagen 1h vor Vorstellungsbeginn. An der Abendkasse wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert.

IV. Rückgabe

Karten sind von der Rückgabe ausgeschlossen. In Ausnahmefällen entscheidet die betreffende Vorverkaufsstelle, ob ein Umtausch möglich ist.

V. Verlust von Eintrittskarten

Bei Verlust der Karte wird kein Ersatz geleistet, es sei denn, der Besucher weist sich ordnungsgemäß aus und kann anhand von Belegen glaubhaft machen, welche Karte er erworben hat. In diesem Fall erhält er eine Ersatzkarte. Werden für dieselbe Vorstellung Original- und Ersatzkarte vorgelegt, verliert die Ersatzkarte ihre Gültigkeit.

VI. Abbruch oder Ausfall von Vorstellungen

Besetzungsänderungen begründen kein Umtauschrecht des Besuchers bzw. keine Rücknahmeverpflichtung des Traditionsvereins. Gleiches gilt für Änderungen der Vorstellungszeiten aus wichtigem Grund, die jedenfalls vorbehalten bleiben. Der Traditionsverein informiert in geeigneter Form (Homepage www.prinzenraub-spektakel.de) über Änderungen gegenüber den Angaben im Spielplan. Der Besucher ist seinerseits verpflichtet, tagaktuell ggf. geänderte Vorstellungszeiten den Veröffentlichungen des Traditionsvereins zu entnehmen oder an der Abendkasse zu erfragen.

Bei Abbruch oder vollständiger Absage der Vorstellung aufgrund Schlechtwetter wird der Eintrittspreis nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mind. 20 Minuten Spielzeit vergangen sind.

Der Erstattungsanspruch kann unter Vorlage der Karte im Original binnen vier Wochen (Ausschlussfrist) seit der abgebrochenen/abgesagten Vorstellung, beginnend ab dem darauffolgenden Tag, geltend gemacht werden. Danach erlischt jeglicher Anspruch auf Erstattung ersatzlos. Für den Erstattungsanspruch ist das entsprechende Formular zu nutzen (abrufbar aus www.prinzenraub-spektakel.de Menüpunkt: Auftritts-Termine/Tickets bzw. Ausgabe eines Vordruckes zur Vorstellung).

Sollte eine Vorstellung aufgrund höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden müssen, kommen weder Erstattungen noch Ersatz in Betracht.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein unabwendbares und unvorhersehbares schadensverursachendes Ereignis von außen eintritt, welches auch bei Anwendung der äußerst zumutbaren Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann, z.B. Naturkatastrophen, Pandemien.

VII. Fundsachen, Mitnahme von Tieren

Fundsachen sind beim Einlassdienst abzugeben. Die Mitnahme oder Aufbewahrung von Tieren ist ausgeschlossen.

VIII. Einlass

Der Einlass beginnt in der Regel 30 min. vor Vorstellungsbeginn gegen Vorlage der gültigen Karte im Original. Der Besuch des Vorprogramms (jeweils 2 Stunden vor Vorstellungsbeginn bis Vorstellungsbeginn sowie danach) ist ohne Vorlage einer Eintrittskarte möglich. Nach der Vorstellung ist der Zuschauerbereich zu verlassen.

IX. Bild- und/oder Tonaufzeichnung

Video-/ Filmaufzeichnungen jedweder Art sowie sonstige Mitschnitte der Vorstellung sind untersagt. Zuwiderhandlungen sind strafbar und lösen Schadenersatzpflichten aus. Zudem können diese zum Ausschluss vom weiteren Vorstellungsbesuch führen. Das Personal des Traditionsvereins ist zudem berechtigt, die Herausgabe der Aufzeichnung zu verlangen und diese zu löschen.

Fotoaufnahmen während der Vorstellungen sind erlaubt, jedoch ohne Blitzlichtfunktion.

X. Mobiltelefone/ Rauch-, Dampfverbot

Während der Vorstellung sind Mobiltelefone und jedwede andere elektronische Kommunikations- und Informationsmittel sowie akustische Signalgeber aller Art strikt außer Betrieb zu halten.

Im Zuschauerbereich (Agnesgarten) der Freiluftspielstätte ist der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen/Dampfen untersagt.

XI. Haftungsbeschränkung/Hausordnung

Der Traditionsverein haftet jeweils nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.

Der Traditionsverein ist bei der Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG versichert. Für Schäden tritt dieser im Rahmen obiger Versicherung ein.

Der Besucher ist im Interesse der Sicherheit und des ordnungsgemäßen Ablaufs der Veranstaltung verpflichtet, die jeweils im Eingangsbereich aushängende Hausordnung einzuhalten und den Anweisungen des Einlassdienstes unbedingt Folge zu leisten.

XII. Datenschutz/Spielplanänderungen und Werbung

Der Traditionsverein beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes. Daher werden zur Vertragsabwicklung (Erstattungsanspruch bei Abbruch/Absage) grundsätzlich nur verkaufsrelevante Daten verarbeitet, welche zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Ohne diese Daten sind ein Vertragsschluss und dessen Durchführung leider nicht möglich.

 XIII. Anwendbarkeit deutschen Rechts, Deutsch als Vertragssprache, Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.

Die Vertragssprache ist deutsch. Sämtlicher Schriftverkehr und sämtliche Unterlagen und Informationen werden in deutscher Sprache abgefasst.

Der Gerichtsstand wird durch den Erfüllungsort bestimmt. Dieser ist – soweit vereinbar – Altenburg.

 XIV. Änderungsvorbehalt/Unwirksamkeit/Teilunwirksamkeit der Klauseln

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch in geänderter Form Vertragsbestandteil, wenn der Besucher über die Neufassung unterrichtet und ihm der geänderte Text unter Hervorhebung der geänderten Klauseln zugänglich gemacht wurde, soweit der Besucher nicht binnen eines Monats ab Zugänglichmachung der so gekennzeichneten Neufassung kündigt. Unterbleibt die Kündigung, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ablauf der Kündigungsfrist in geänderter Fassung Vertragsbestandteil.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

 XV. Inkrafttreten Diese Geschäftsbedingungen treten am 01.06.2023 in Kraft